Sanktionen gegen Privatpersonen

Sanktionen sind Strafen, mit denen Unrecht ausgeglichen werden soll. Strafen gegen Personen können gemäss rechtsstaatlichem Verständnis nur dann verhängt werden, wenn jemand tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Zudem ist es nötig Entscheider in staatlichen Organisationen und Unternehmen zu sein, die kriegstreibend wirken.

Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Bestrafung der breiten Bevölkerung. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat rechtfertigt keine persönliche Verantwortung für dessen Handlungen.

Sanktionen, die sich auf die Zivilgesellschaft auswirken, treffen oft Unbeteiligte. Einschränkungen wie Reiseverbote für Familienbesuche oder die Teilnahme von Sportlern und Künstlern behindern den Dialog und stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ein offener Austausch ist essenziell, um Brücken zu bauen und gegenseitiges Verständnis zu fördern.

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