Sanktionen gegen Privatpersonen

Sanktionen sind Strafen, mit denen Unrecht ausgeglichen werden soll. Strafen gegen Personen können gemäss rechtsstaatlichem Verständnis nur dann verhängt werden, wenn jemand tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Zudem ist es nötig Entscheider in staatlichen Organisationen und Unternehmen zu sein, die kriegstreibend wirken.

Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Bestrafung der breiten Bevölkerung. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat rechtfertigt keine persönliche Verantwortung für dessen Handlungen.

Sanktionen, die sich auf die Zivilgesellschaft auswirken, treffen oft Unbeteiligte. Einschränkungen wie Reiseverbote für Familienbesuche oder die Teilnahme von Sportlern und Künstlern behindern den Dialog und stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ein offener Austausch ist essenziell, um Brücken zu bauen und gegenseitiges Verständnis zu fördern.

Waffenstillstand und Frieden

Die Gesellschaft Schweiz-Russland (GSR) besteht seit fast 100 Jahren und engagiert sich für die Förderung und Pflege der Kontakte zwischen den Menschen aus der Schweiz und Russland. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis und den kulturellen Respekt zu stärken.

Die GSR versteht sich als Plattform für den Austausch und Dialog. Sie nimmt zu aktuellen politischen Entwicklungen keine Stellung und bleibt ihrem neutralen Kurs verpflichtet. Forderungen nach offiziellen Statements oder Verurteilungen von Konfliktparteien entsprechen nicht dem Selbstverständnis der GSR.

Geplante Aktivitäten der GSR umfassen kulturelle Reisen, den Aufbau von Studierendenaustauschen sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen beider Länder. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage sind viele Projekte schwierig umsetzbar. Die GSR bleibt dem langfristigen Ziel des kulturellen Austauschs und der Verständigung verpflichtet.

Frieden ist eine wichtige Voraussetzung für unsere Arbeit. Und wir arbeiten gerne in diese Richtung.